Ein Überblick über die geltenden Vorschriften und Regelungen
Die Pflicht, einen Rauchmelder in der Wohnung zu installieren, gilt mittlerweile nahezu überall. Und das aus gutem Grund, denn wenn ein Feuer ausbricht, kann der Warnmelder eine lebensrettende Funktion erfüllen. Die Regelung gilt insgesamt in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen sind Bestandsgebäude von der Regelung ausgenommen. Vermieter und Mieter haben im Hinblick auf die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland ein paar Punkte zu beachten. Wer für Einbau und Wartung der Geräte zuständig ist, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen sowie die Anwendungsnormen für Rauchwarnmelder (DIN 14676).
Darauf ist beim Kauf eines Rauchmelders zu achten
Wer einen neuen Rauchmelder kaufen möchte, stellt schnell fest, dass der Markt eine enorme Auswahl bietet. Laien können sich hiervon schnell überfordert fühlen. Um ein gutes und zuverlässiges Gerät zu erhalten, müssen Sie jedoch nur über die wesentlichen Qualitätsmerkmale informiert sein. Prinzipiell gibt es verschiedene Varianten. Die gängigsten umfassen foto-optische Rauchmelder, die einen Infrarotsensor enthalten, Wärmemelder, die auf Hitze reagieren, sowie thermo-optische Rauchmelder. Diese kombinieren beide Funktionen miteinander. Weiterhin finden sich auf dem Markt kombinierte Rauch- und Kohlenmonoxid-Melder sowie Ionisationsrauchmelder, die als besonders sensibel gelten. Beim Kauf ist auf das Q-Label zu achten. Es zeigt auf, dass die weltweit höchsten Qualitätsstandards erfüllt sind und eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren enthalten ist. Dazu gewährleistet das Q-Label eine besonders hohe Präzision, die Fehlalarme verhindert, sowie eine lange Lebensdauer und hohe Ausfallsicherheit. Weitere Siegel, die eine hohe Qualität darlegen, sind die CE-Kennzeichnung und die europäische DIN-Norm EN 14604. Dazu gibt es VdS- oder TÜV-Prüfzeichen. Käuflich zu erwerben sind Rauchmelder in jedem Baumarkt oder in Online-Shops. Statt eines Kaufs stellt die Miete von Rauchmeldern eine Möglichkeit dar, der Pflicht nachzukommen. Gerade für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die eine hohe Anzahl von Räumen mit einem Brandmelder versehen müssen, kann dies eine günstigere Alternative darstellen. Anbieter sind zum Beispiel Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Ableseunternehmen. Hierbei wird dann auch der Austausch von veralteten oder defekten Geräten automatisch übernommen.
Vorschriften und Wartungspflichten nach Bundesland
Rauchmelder im Eigenheim oder in der Mietwohnung müssen in Aufenthaltsräumen, Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, angebracht werden. Einige Bundesländer fordern zudem auch die Anbringung im Wohnzimmer. Der Rauchmelder ist in waagerechter Position an der Decke zu befestigen und einen Abstand zu Möbeln und Wänden von mindestens 50 Zentimetern aufweisen. Die Wartung der Meldegeräte ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Teilweise ist der Mieter, teilweise der Vermieter zuständig. Grundsätzlich ist die Wartung des Geräts in den meisten Bundesländern gemäß DIN 14676 mindestens einmal im Jahr verpflichtend durchzuführen. Die Kosten für die Installation trägt der Vermieter. Er kann diese allerdings im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. Die Wartungskosten sind ebenfalls durch den Vermieter zu tragen, können jedoch nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie bereits im Mietvertrag geregelt sind. Neben privaten Wohnhäusern müssen Rauchmelder auch in Ferienwohnungen, Containerräumen, Gartenlauben und Hütten sowie in öffentlichen Gebäuden angebracht werden. Rauchmelder in Gewerberäumen sind hingegen nicht verpflichtend, da die Geräte vor allem dazu dienen, schlafende Menschen vor Brandrauch zu schützen.
Der Austausch von Rauchmeldern muss in jedem Bundesland spätestens nach zehn Jahren erfolgen
Rauchmelderpflicht: Fristen und Termine
Bei Neu- und Umbauten gilt die Brandmelderpflicht in allen Bundesländern. Abgesehen vom Bundesland Sachsen ist die Installation von Rauchwarnmeldern zudem auch in Bestandsbauten durchzuführen. In Berlin und Brandenburg galt eine Übergangsregelung für solche Gebäude, die am am 31.12.2020 endete. In den übrigen Bundesländern bestanden ebenfalls Übergangsfristen für die Nachrüstung von Bestandsimmobilien, die jedoch überall bereits abgelaufen sind. In Sachsen wurde die verpflichtende Nachrüstung mittlerweile auch für Bestandsgebäude beschlossen. Hierfür legte das Kabinett eine Übergangsfrist bis Ende 2024 fest, die jedoch noch im Landtag bestätigt werden muss. Der Austausch von Rauchmeldern muss in jedem Bundesland spätestens nach zehn Jahren erfolgen.